Vertretung vor Finanzämtern
Wir vertreten Sie in Ihrem Auftrag vor dem Finanzamt, bspw. in folgenden Fällen:
- Anpassung von Steuervorauszahlungen
- Fristverlängerungen
- Stundung von Steuerschulden
- Erlass von Steuerschulden
- Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
- Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides oder einer Steueranmeldung
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte, insbesondere
- im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
- bei Klagen vor Finanzgerichten
- bei Betriebsprüfungen