Vertretung vor Finanzämtern

Wir vertreten Sie in Ihrem Auftrag vor dem Finanzamt, bspw. in folgenden Fällen:

  • Anpassung von Steuervorauszahlungen
  • Fristverlängerungen
  • Stundung von Steuerschulden
  • Erlass von Steuerschulden
  • Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
  • Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides oder einer Steueranmeldung

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte, insbesondere

  • im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
  • bei Klagen vor Finanzgerichten
  • bei Betriebsprüfungen

Terminvereinbarung

Für einen Beratungstermin kontaktieren Sie uns bitte hier:

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